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Agb

(Social Media – und Unternehmens-Beratung, sowie Online Marketing)

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Kristina Venables und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).

1.2. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Beraterin schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen.

 

§ 2 Social Media Kanäle und Nutzung

2.1. Die Beraterin weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social Media Kanälen (z. B. Facebook, Instagram etc.) sich in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht daher das von der Beraterin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Beraterin haftet nicht für solche Vorfälle, auch wenn die Kampagne in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Anbieter durchgeführt wird.

 

§ 3 Konzept- und Ideenschutz

3.1. Sofern der Kunde die Beraterin auffordert, ein Konzept zu erstellen, und die Beraterin dieser Aufforderung vor Abschluss eines Hauptvertrages nachkommt, tritt ein Pitching-Vertrag in Kraft. Dieser unterliegt denselben AGB.

3.2. Das Konzept und die dazugehörigen Ideen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Ideen ohne Zustimmung der Beraterin nicht zu nutzen.

3.3. Sollte der Kunde der Meinung sein, dass die Ideen der Beraterin nicht neu sind, muss er dies binnen 14 Tagen nach Präsentation der Ideen mitteilen.

3.4. Der Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien.

 

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung und einem Briefingprotokoll. Änderungen des Leistungsinhalts müssen schriftlich bestätigt werden.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und wird die Beraterin von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.

4.3. Der Kunde haftet für unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Agentur Arbeiten wiederholen muss.

4.4. Der Kunde prüft, ob die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und garantiert deren Nutzung für den angestrebten Zweck.

 

§ 5 Fremdleistungen

5.1. Die Beraterin ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung von Teilen der Dienstleistung zu beauftragen.

5.2. Dritte werden sorgfältig ausgewählt, und die Beraterin stellt sicher, dass diese über die notwendige Fachkompetenz verfügen.

 

§ 6 Termine und Leistungsfristen

6.1. Die angegebenen Leistungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

6.2. Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend.

6.3. Im Falle eines Verzuges ist eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen erforderlich, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten kann.

 

§ 7 Vorzeitige Auflösung

7.1. Die Beraterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

7.2. Der Kunde kann den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund ohne Nachfrist kündigen, wenn die Beraterin wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.

 

§ 8 Honorar und Zahlungsbedingungen

8.1. Der Honoraranspruch der Beraterin entsteht mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Vorschüsse und Zwischenabrechnungen können verlangt werden, insbesondere bei größeren Projekten.

8.2. Die Preise verstehen sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Barauslagen und sonstige Kosten, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, zu erstatten.

8.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, und etwaige Kostenüberschreitungen werden dem Kunden mitgeteilt.

 

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Alle von der Beraterin erstellten Werke (z. B. Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken) bleiben im Eigentum der Beraterin, bis der Kunde das vollständige Honorar bezahlt hat.

9.2. Der Kunde erwirbt mit der Zahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Änderungen oder die Weitergabe der Werke an Dritte bedürfen der Zustimmung der Beraterin.

 

§ 10 Haftung und Produkthaftung

10.1. Die Haftung der Beraterin ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Beraterin nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der Leistungen entstehen.

10.2. Der Kunde stellt die Beraterin von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Nutzung der bereitgestellten Materialien erhoben werden, schad- und klaglos.

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Gerichtsstand ist Traunstein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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